Energieberatung

Energieberatung 2024

KEM-Maßnahme 2

Vom Land Steiermark stark gefördert und KOSTENLOS bei Umsetzungsbonus!

 

Ihre individuelle Energieberatung bei der KEM „Grünes Band Südsteiermark“ durch KEM-Manager DI Christian Luttenberger wird vom Land Steiermark gefördert!

 

Aktuelle Termine finden sie auf der Startseite unter Veranstaltungen.

 

Sparen Sie Energie und Kosten, schonen Sie Klima und holen Sie sich Beratung und Entscheidungsgrundlagen – und das zum Großteil KOSTENLOS!

 

Es geht um Förderungen, Erneuerbare Energie und Anlagen wie Holzheizungen, Photovoltaik, thermische Solaranlagen, Wärmepumpe, … E-Mobilität, Energieeffizienz, Einsparungs-Möglichkeiten, Stromspeicher, … und Vieles mehr ist möglich!

Wählen Sie aus 5 Beratungsangeboten – jedes einzelne davon kann beliebig oft – gefördert aber nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden:

  • Kostenlose „Energieberatung im EROM Büro oder per Telefon“ im Wert von 156€, die das Land Steiermark übernimmt
  • Kostenlose „Beratung gegen Energiearmut“ (Voraussetzung Einkommensobergrenze) bei Ihnen zu Hause im Wert von 240€, die das Land Steiermark übernimmt
  • „Energieberatung Vor-Ort“ (bei Ihnen zu Hause) – für die Beratung im Wert von 234€ bleibt Ihnen ein Selbstbehalt von 70€, das Land Steiermark übernimmt 164€! Der Selbstbehalt kann durch Nutzung des Umsetzungsbonus zurückerstattet werden – siehe unten!
  • „Vor-Ort-Gebäudecheck“ für Ein- und Zweifamilienhäuser – für die Beratung im Wert von 578€ bleibt Ihnen ein Selbstbehalt von 220€, das Land Steiermark übernimmt 358€! Der Selbstbehalt kann durch Nutzung des Umsetzungsbonus zurückerstattet werden – siehe unten!
  • „Vor-Ort-Gebäudecheck“ bei einem Mehrfamilienhaus oder einem von Gemeinden oder zu Vereinszwecken genutzten Gebäude – für die Beratung im Wert von 873€ bleibt ein Selbstbehalt von 300€, das Land Steiermark übernimmt 573€! Der Selbstbehalt kann durch Nutzung des Umsetzungsbonus zurückerstattet werden – siehe unten!
EB-Folder 2024
EB-Folder 2024

 

Umsetzungsbonus

Sie erhalten den Selbstbehalt zurück, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolgten Vor-Ort-Energieberatung eine der folgenden Maßnahmen umsetzen:

 

  • Einbau von mindestens einer hocheffizienten Umwälzpumpe
    (Nachweis: Rechnung in Kopie, inklusive Zahlungsnachweis und Fotos)
    Ausgenommen sind Pumpen, die im Zuge eines aus dem Steirischen Umweltlandesfonds geförderten Heizungstausches eingebaut oder getauscht werden.

  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
    (Nachweis: Rechnung in Kopie, inklusive Zahlungsnachweis und Bestätigung des Unternehmens über die Durchführung)

  • Tausch von alten, fachgerecht entsorgten E-Geräten der Klassen Kühl- oder Gefrier- und Gefrierkombigeräte und Waschmaschinen auf mindestens C Geräte sowie E-Herde und Backöfen auf neue, mindestens A++ Geräte
    (Nachweis: Rechnung in Kopie, inklusive Zahlungsnachweis und Fotos)

  • Einbau von automatischen Thermostatventilen
    (Nachweis: Rechnung in Kopie, inklusive Zahlungsnachweis und Fotos)

  • Vorlage von zwei aufeinanderfolgenden Stromjahresrechnungen. Die Beratung (Datum Förderungsantrags) muss im Abrechnungszeitraum der zweiten Stromjahresrechnung datiert sein, wobei die zweite Stromjahresrechnung zur ersten Stromjahresrechnung eine Einsparung des Energieverbrauchs von mindestens 15%, gemessen in kWh,
    ausweisen muss.
    (Nachweis: zwei aufeinanderfolgende Stromjahresrechnungen in Kopie; Stromrechnungen, die keine Jahresabrechnung sind, können nicht berücksichtigt werden.)

 

DI Christian Luttenberger
KEM-Manager Grünes Band Südsteiermark
0676 784 00 86
christian.luttenberger@erom.at
Energieregion Oststeiermark GmbH

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