9. Energie-Gemeinschaft

Seit Ende Juli 2021 ermöglicht das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Gründung einer „Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft“ (EEG). Ziel ist, die Stromversorgung des Landes bis 2030 auf 100 Prozent Strom (bilanziell) aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen.

Eine EEG wird aus mindestens 2 Mitgliedern gegründet, die sich zusammenschließen und nun erstmals über Grundstücksgrenzen hinweg Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen dürfen.

Dabei werden die Anlagen des Netzbetreibers (z.B. im Falle von Strom das Stromnetz) genutzt.

EEGs sollen ihren Mitgliedern und den Gebieten, in denen sie tätig sind, ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen.

Im Zuge dieser Maßnahme kann auch die im Auditbericht genannte Vernetzung mit Betrieben, mit Land- und Forstwirtschaft, sowie Vereinen, z.B. Feuerwehren aus der Region und Erarbeitung von gemeinsamen Schwerpunkten und Angeboten im Energie- und Klimaschutzbereich nachgegangen werden. Dazu werden Workshops durchgeführt, die sensibilisieren und informieren zum Wesen, den Möglichkeiten und zur Umsetzung von EEGs.

 

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
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