zum EAG
In diesen Wochen wird ein neues Energiegesetz, das Energie-Ausbau Gesetz (EAG) verhandelt.
Darin ein wichtiger Punkt: die „Energie-Gemeinschaften“ – d.h. z.B. selbst produzierten Strom (z.B. aus Photovoltaik) an Freunde, Familie, … Geschäftspartner, … innerhalb einer „Gemeinschaft“ regional oder überregional verkaufen, verschenken, teilen, … zu können.
Eine Teilnahme an einer Energie-Gemeinschaft sollte bzw. muss aber so einfach sein, wie Stromwechseln, was ja schon heute per Mausklick funktioniert: Nur ein simples Formular mit den nötigsten Daten, keine neuen Installationen, keine zusätzlichen Geräte oder Smartmeter.
Jede*r soll mitmachen können!
Dazu fehlen im österreichischen Gesetzentwurf aber 3 wichtige Punkte:
1.) Einfach Strom teilen: Jede*r Bürger*in hat das Recht, ohne bürokratische oder technische Barrieren an Energie-Gemeinschaften ihrer/seiner Wahl teilzunehmen.
2.) Einfache Eigenversorgung – und Weitergabe!: Jede*r Bürger*in hat das Recht, Strom aus eigenen Ökostrom-Anlagen zu beziehen – unabhängig vom Ort der Wohnung oder der Anlage – und das Recht, gemeinsam mit anderen erzeugte Energie zu nutzen, zu speichern und zu tauschen.
3.) Faire Kostenaufteilung: Jede*r Bürger*in hat das Recht, Ökostrom aus eigener Produktion oder innerhalb einer Energie-Gemeinschaft unbelastet von Elektrizitäts- und Ökostromabgaben zu nutzen.
Bis Mitte Dezember 2020 ist eine Unterschrift noch möglich:
https://www.ourpower.coop/buerger-power