Initiative Bürger:innen Power

zum EAG

In diesen Wochen wird ein neues Energiegesetz, das Energie-Ausbau Gesetz (EAG) verhandelt.

Darin ein wichtiger Punkt: die „Energie-Gemeinschaften“ – d.h. z.B. selbst produzierten Strom (z.B. aus Photovoltaik) an Freunde, Familie, … Geschäftspartner, … innerhalb einer „Gemeinschaft“ regional oder überregional verkaufen, verschenken, teilen, … zu können.

Eine Teilnahme an einer Energie-Gemeinschaft sollte bzw. muss aber so einfach sein, wie Stromwechseln, was ja schon heute per Mausklick funktioniert: Nur ein simples Formular mit den nötigsten Daten, keine neuen Installationen, keine zusätzlichen Geräte oder Smartmeter.

Jede*r soll mitmachen können!

Dazu fehlen im österreichischen Gesetzentwurf aber 3 wichtige Punkte:

1.) Einfach Strom teilen: Jede*r Bürger*in hat das Recht, ohne bürokratische oder technische Barrieren an Energie-Gemeinschaften ihrer/seiner Wahl teilzunehmen.

2.) Einfache Eigenversorgung – und Weitergabe!: Jede*r Bürger*in hat das Recht, Strom aus eigenen Ökostrom-Anlagen zu beziehen – unabhängig vom Ort der Wohnung oder der Anlage – und das Recht, gemeinsam mit anderen erzeugte Energie zu nutzen, zu speichern und zu tauschen.

3.) Faire Kostenaufteilung: Jede*r Bürger*in hat das Recht, Ökostrom aus eigener Produktion oder innerhalb einer Energie-Gemeinschaft unbelastet von Elektrizitäts- und Ökostromabgaben zu nutzen.

Bis Mitte Dezember 2020 ist eine Unterschrift noch möglich:
https://www.ourpower.coop/buerger-power

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