Tausch erneuerbare Heizungssysteme

Alles Wichtige im Überblick

  • Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
  • Mindestalter der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung von 15 Jahren
  • Nur für Privatpersonen (Ein- und Zweifamilienhaus)
  • Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
  • Keine Einkommensprüfung
  • Für Leistungen ab 01.07.2024

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für den Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen werden ausschließlich für Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren, aber veralteten und ineffizienten Heizungssystemsgegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem, um eine deutliche Steigerung der Endenergieeffizienz zu erzielen.

Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind.

In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden.

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungsbedingungen finden Sie hier:
Informationsblatt 
Häufig gestellte Fragen – FAQ

Bitte beachten Sie die jeweiligen förderungsfähigen Heizungssysteme:
Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme

 

Wie verläuft der Förderungsprozess?

Registrierung

  • Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Heizungstausch ausschließlich online.
  • Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen und einen Antrag einzureichen.
  • Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert

Online-Registrierung „Tausch Erneuerbaren FÜR PRIVATE“

 

Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.

Antragstellung

  • Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
  • Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Heizung bei der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein muss

Auszahlung

  • Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorgelegt. 
  • Nach Genehmigung erhalten Sie von uns ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen.

Alle Formulare

Formular Endabrechnung

Weitere Informationen

Informationsblatt „Tausch erneuerbare Heizungsanlagen“ für Private“
Häufig gestellte Fragen
Förderungsfähige Kosten

Gerne unterstützen wir bei der Antragsstellung

DI Christian Luttenberger
KEM Manager Grünes Band Südsteiermark
Tel.: +43 (0)676 78400 86
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